Versinkt Deutschland am 1. April im Schmerz ?
Versinkt Deutschland am 1. April im Schmerz?
17.02.2005 - 14:00 Uhr
Berlin (ots) - Treten im April die neuen Leistungsverzeichnisse
für gesetzlich Versicherte unverändert in Kraft, wird eine
sachgerechte Schmerztherapie und Palliativmedizin für Kassenpatienten
nicht mehr verfügbar sein. "Die Kassen fordern zwar eine Versorgung
auf höchstem Niveau, sind aber nicht bereit, diese zu finanzieren",
kritisiert Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident de Deutschen
Gesellschaft für Schmerztherapie bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Darum fordern die Schmerzfachgesellschaften und
Patientenorganisationen entsprechende Korrekturen, damit
Schmerztherapeuten die schwerkranken Patienten mit der notwendigen
Qualität versorgen können.
In Deutschland leiden etwa 15 Millionen Menschen an chronischen
Schmerzen, etwa zwei Millionen haben schwer behandelbare
"problematische" Schmerzzustände. Ihr Schmerz gilt als eigenständige
Krankheit. Diese Patientinnen und Patienten benötigen eine Therapie
in spezialisierten Einrichtungen.
Die gute Nachricht: Zum ersten Mal wird in einer Vereinbarung von
Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung festgehalten,
dass es in Deutschland Patienten mit chronischen Schmerzen gibt, die
eine hochspezialisierte Diagnostik und Therapie benötigen. Ebenso
werden in dieser Qualitätssicherungsvereinbarung die Voraussetzungen
und Qualifikationen definiert, die ein Arzt haben muss, um solche
Patienten behandeln zu dürfen. Dies bedeutet: Ärzte, die diese
Qualifikationen nicht besitzen, können diese schwerkranken Patienten
schmerztherapeutisch nicht versorgen.
Die schlechte Nachricht: Diese Versorgung ist aufgrund der
konkreten Umsetzung und Verknüpfung der Vereinbarung mit neuen
Leistungsverzeichnissen für gesetzlich versicherte Patienten jedoch
keineswegs gesichert. Schlimmer noch: Die Versorgungssituation wird
sich ab April, wenn diese Regelungen in Kraft treten, dramatisch
verschlechtern. Schon heute sind Schmerzpatienten in Deutschland
unterversorgt. Müller-Schwefe: "Es fehlen qualifizierte Einrichtungen
für eine flächendeckende Versorgung. Nötig wären etwa 2000
Einrichtungen, vorhanden sind aber nur etwa 450. Wenn die neuen
Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten (EBM) in Kraft treten,
können Schmerztherapeuten aufgrund der Regularien die Patienten nicht
mehr mit der nötigen Qualität versorgen.
Erforderliche Leistungen fehlen.
So wurden beispielsweise zahlreiche Leistungen, die nach dem
Stande der Wissenschaft Bestandteil einer qualifizierten Behandlung
sind, nicht in den EBM aufgenommen. Die Kassen waren nicht bereit,
diese notwendigen Therapien zu bezahlen. Darüber hinaus wird die
Behandlungsdauer auf zwei Jahre begrenzt. Tritt nach sechs Monaten
keine Veränderung ein, soll der Spezialist einen Psychiater oder
Psychotherapeuten einschalten. Zahlreiche ärztliche Leistungen wurden
zu Komplexen gebündelt und sollen pauschal honoriert werden, wobei
die Vergütung gleichzeitig reduziert wurde. "Diese deckt nicht mehr
den Aufwand, den wir in unseren spezialisierten Einrichtungen
betreiben müssen", sagt Müller-Schwefe. Die Vergütung deckt weder
Material- und Personalkosten für die Qualitätssicherung und
Dokumentation, noch aufwändige personelle und technische Ausstattung
der Praxen oder gar die eigentliche Betreuung der Patienten und vor
allem die langen Gespräche. Darum dürften sich viele Ärzte aus der
Versorgung zurückziehen, da sie unter diesen Bedingungen keine
qualifizierte Schmerztherapie mehr erbringen können.
Weiter sinkender Versorgungsgrad.
"Damit wird der ohnehin mit etwa 20 Prozent schon heute extrem
geringe Versorgungsgrad weiter sinken", klagt der Schmerztherapeut.
Unter den Bedingungen der neuen Leistungsverzeichnisse wird es darum
für Kassenpatienten keine qualifizierte Schmerztherapie mehr geben,
sondern allenfalls eine Sparversion. "Dies katapultiert die
Schmerzmedizin zurück zu ihren Anfängen in den achtziger Jahren",
erklärt Müller-Schwefe. Darum fordern die Schmerzgesellschaften die
Ergänzung der Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten sowie die
Anpassung der Vergütung, damit Schmerztherapeuten eine Versorgung mit
hoher Qualität erbringen können.
Stiefkind Palliativmedizin.
Nicht minder problematisch ist es um die Versorgung schwerkranker
Patienten am Lebensende bestellt. Dies ist die Domaine der
Palliativmedizin. Sie will nicht mehr heilen, sondern Schmerz und
andere Symptome lindern und den Menschen - möglichst zu Hause - ein
Leben in Würde bis zuletzt ermöglichen. Doch die Realität sieht
anders aus: 70 Prozent der Bürger sterben in Kliniken oder
Pflegeheimen, oft allein und unter Schmerzen. Dabei belegen Studien,
dass 75 Prozent der Menschen zu Hause sterben können, wenn
entsprechende palliativ- und schmerzmedizinische Versorgungssysteme
vorhanden sind.
Unnötiger Tumorschmerz.
Schätzungen zufolge leiden in Deutschland alleine 200000
Krebspatienten an Schmerzen, die nicht ausreichend gelindert werden,
obwohl dieses möglich wäre. Doch an dieser Situation wird sich kaum
etwas ändern: Nach dem neuen EBM darf die honorierte
palliativmedizinische Versorgung von Patienten mit schweren
Erkrankungen ausschließlich von Hausärzten erbracht werden. Diese
müssen allerdings weder eine palliativmedizinische Qualifikation
nachweisen noch wird eine entsprechende Dokumentation eingefordert.
"Dies alleine zeigt, dass die Palliativmedizin hier als Alibi ohne
inhaltliche Anforderungen abgehakt wurde, es also eine reine
Alibi-Entscheidung war", kritisiert der Schmerz- und
Palliativmediziner Dr. Thomas Nolte, Vizepräsident der Deutschen
Gesellschaft für Schmerztherapie.
Die etwa 1000 Ärzte, die sich der Defizite in der medizinischen
Versorgung und ihres eigenen Unwissens aufgrund der mangelhaften
Medizinerausbildung in der Palliativmedizin bewusst sind und darum
eine palliativmedizinische Basisqualifikation erlangt haben, oder
jene etwa 300 Mediziner, die für die Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin qualifiziert sind, können zwar weiterhin
palliativmedizinische Leistungen auf hohem Niveau erbringen, es wird
nur nicht mehr bezahlt - es sei denn, es sie sind Hausärzte.
"Dadurch wird keine strukturelle Verbesserung der
palliativmedizinischen Versorgung erreicht", stellt Nolte fest.
Kein Kontrapunkt zum Ruf nach aktiver Sterbehilfe.
Durch diese Fehlsteuerung, fürchtet der Palliativmediziner, werde
der Zuspruch zur aktiven Sterbehilfe in der Bevölkerung, der zu Recht
in politischen Kreisen Sorge bereitet, kaum zu durchbrechen sein.
"Nur eine qualifizierte und interdisziplinäre palliativmedizinische
Versorgung kann anschaulich und nachvollziehbar machen, dass eine
aktive Sterbehilfe keine Option für das Lebensende darstellt." Darum
fordern die Spezialisten, dass palliativmedizinische Leistungen nur
von entsprechend qualifizierten Ärzten aller Fachrichtungen erbracht
werden dürfen, unabhängig von ihrer klinischen Fachrichtung, und dass
der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung endlich an die
ständig steigenden Erfordernisse angepasst wird. Denn auch hier
bedeutet der neue EBM einen Rückschritt.
Die Defizite sind bei den Verantwortlichen bekannt.
Die Schmerzgesellschaften und Patientenorganisationen kennen die
Defizite und weisen seit Jahren darauf hin. "In den letzten Jahren
haben wir viele Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt,
mit Ministerinnen und Ministern, Vertretern von Kassen und
Ärzteverbänden. Stets wurden von diesen Defizite eingeräumt und
Besserung versprochen", berichtet Dr. Marianne Koch, die Präsidentin
der Deutschen Schmerzliga e.V. Die Bundesregierung räume, so Koch,
beispielsweise in Ihrer Antwort vom 22. 12. 2003 auf eine Anfrage von
Bundestagsabgeordneten Defizite in der Versorgung von
Schmerzpatienten ein: "Die Versorgung von Patienten mit chronischen
Schmerzen ist in Deutschland nicht überall optimal." Es stünden zu
wenige spezialisierte Ärzte für die Behandlung chronisch
Schmerzkranker zur Verfügung.
Bereits am 11.10.2003 hatte der KBV-Vorsitzende Dr. Mafred
Richter-Reichhelm gesagt: "Schmerzkranke Patienten müssen ausreichend
versorgt werden und zwar flächendeckend in ganz Deutschland." Und
immer wieder versicherten Kassenvertreter, dass sie die Versorgung
von Schmerzpatienten verbessern wollen.
Aber nichts geschieht.
"Doch die aktuelle Entwicklung belegt, dass es sich bei den
Verlautbarungen eher um Lippenbekenntnisse gehandelt hat. Das ist
enttäuschend, erklärt die Internistin. "Wenn Ärzte sich aus der
Versorgung von Schmerzpatienten zurückziehen (müssen), haben die
Patienten noch größere Probleme als bislang, eine qualifizierte
Behandlung zu bekommen, obwohl sie darauf ein Anrecht haben."
Dass die Not hier schon heute groß ist, belegen nicht zuletzt die
über 20.000 Anfragen, die jährlich bei der Deutschen Schmerzliga
eingehen. Die Suche nach qualifizierten Ärzten führt seit Jahren
ungebrochen das Ranking der Fragen an. "Die Behandlungsdauer von
Schmerzpatienten bei Spezialisten wurde auf zwei Jahre begrenzt -
ohne dass klar ist, wie danach eine Versorgung dieser schwerkranken
Menschen sichergestellt werden soll", kritisiert Koch. Schließlich
haben diese im Schnitt eine zehnjährige "Patientenkarriere" mit
häufig wechselnden Arztkonsultationen hinter sich, ohne dass ihnen
geholfen wurde. Dies belegt eindrücklich, dass das Medizinsystem
bislang - vor allem aufgrund der Nicht-Ausbildung der Mediziner in
Sachen Schmerzmedizin - keine angemessene Versorgung der Patienten
sicherstellen und beispielsweise die Chronifizierung von
Schmerzzuständen in nennenswertem Umfang verhindern kann.
Schmerzpatienten werden diskriminiert.
"Niemand käme auf die Idee, die Behandlung eines Diabetikers bei
einem Diabetologen oder die Behandlung eines Herzkranken beim
Kardiologen auf zwei Jahre zu begrenzen. Wenn dies bei
Schmerzpatienten eingeführt werden soll, kann dieses nur als
Diskriminierung interpretiert werden", stellt Koch fest. Dass
Schmerztherapeuten verpflichtet werden, Patienten nach sechs Monaten
einem Psychiater vorzustellen, wenn sich keine Veränderung
abzeichnet, ist eine weitere Diskriminierung, rückt die Betroffenen
in die Ecke von Simulanten, schürt längst abgelegte Vorurteile und
missachtet damit sämtliche Erkenntnisse der Schmerzforschung.
Die Deutsche Schmerzliga fordert die politisch Verantwortlichen daher
dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und ihren Ankündigungen
Taten folgen zu lassen. "Wenn keine flächendeckende, bedarfsgerechte,
qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung zur Verfügung
steht, kommen die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen
ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung nicht nach",
stellt Koch fest.
Pressekontakt:
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
ProScience Communications GmbH · Dipl. Biol. Barbara Ritzert
Andechser Weg 17 · 82343 Pöcking · Fon: 08157/9397-0 ·
Fax: 08157/9397-97 · info@proscience-com.de
Quelle:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=649089&firmaid=56965
17.02.2005 - 14:00 Uhr
Berlin (ots) - Treten im April die neuen Leistungsverzeichnisse
für gesetzlich Versicherte unverändert in Kraft, wird eine
sachgerechte Schmerztherapie und Palliativmedizin für Kassenpatienten
nicht mehr verfügbar sein. "Die Kassen fordern zwar eine Versorgung
auf höchstem Niveau, sind aber nicht bereit, diese zu finanzieren",
kritisiert Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident de Deutschen
Gesellschaft für Schmerztherapie bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Darum fordern die Schmerzfachgesellschaften und
Patientenorganisationen entsprechende Korrekturen, damit
Schmerztherapeuten die schwerkranken Patienten mit der notwendigen
Qualität versorgen können.
In Deutschland leiden etwa 15 Millionen Menschen an chronischen
Schmerzen, etwa zwei Millionen haben schwer behandelbare
"problematische" Schmerzzustände. Ihr Schmerz gilt als eigenständige
Krankheit. Diese Patientinnen und Patienten benötigen eine Therapie
in spezialisierten Einrichtungen.
Die gute Nachricht: Zum ersten Mal wird in einer Vereinbarung von
Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung festgehalten,
dass es in Deutschland Patienten mit chronischen Schmerzen gibt, die
eine hochspezialisierte Diagnostik und Therapie benötigen. Ebenso
werden in dieser Qualitätssicherungsvereinbarung die Voraussetzungen
und Qualifikationen definiert, die ein Arzt haben muss, um solche
Patienten behandeln zu dürfen. Dies bedeutet: Ärzte, die diese
Qualifikationen nicht besitzen, können diese schwerkranken Patienten
schmerztherapeutisch nicht versorgen.
Die schlechte Nachricht: Diese Versorgung ist aufgrund der
konkreten Umsetzung und Verknüpfung der Vereinbarung mit neuen
Leistungsverzeichnissen für gesetzlich versicherte Patienten jedoch
keineswegs gesichert. Schlimmer noch: Die Versorgungssituation wird
sich ab April, wenn diese Regelungen in Kraft treten, dramatisch
verschlechtern. Schon heute sind Schmerzpatienten in Deutschland
unterversorgt. Müller-Schwefe: "Es fehlen qualifizierte Einrichtungen
für eine flächendeckende Versorgung. Nötig wären etwa 2000
Einrichtungen, vorhanden sind aber nur etwa 450. Wenn die neuen
Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten (EBM) in Kraft treten,
können Schmerztherapeuten aufgrund der Regularien die Patienten nicht
mehr mit der nötigen Qualität versorgen.
Erforderliche Leistungen fehlen.
So wurden beispielsweise zahlreiche Leistungen, die nach dem
Stande der Wissenschaft Bestandteil einer qualifizierten Behandlung
sind, nicht in den EBM aufgenommen. Die Kassen waren nicht bereit,
diese notwendigen Therapien zu bezahlen. Darüber hinaus wird die
Behandlungsdauer auf zwei Jahre begrenzt. Tritt nach sechs Monaten
keine Veränderung ein, soll der Spezialist einen Psychiater oder
Psychotherapeuten einschalten. Zahlreiche ärztliche Leistungen wurden
zu Komplexen gebündelt und sollen pauschal honoriert werden, wobei
die Vergütung gleichzeitig reduziert wurde. "Diese deckt nicht mehr
den Aufwand, den wir in unseren spezialisierten Einrichtungen
betreiben müssen", sagt Müller-Schwefe. Die Vergütung deckt weder
Material- und Personalkosten für die Qualitätssicherung und
Dokumentation, noch aufwändige personelle und technische Ausstattung
der Praxen oder gar die eigentliche Betreuung der Patienten und vor
allem die langen Gespräche. Darum dürften sich viele Ärzte aus der
Versorgung zurückziehen, da sie unter diesen Bedingungen keine
qualifizierte Schmerztherapie mehr erbringen können.
Weiter sinkender Versorgungsgrad.
"Damit wird der ohnehin mit etwa 20 Prozent schon heute extrem
geringe Versorgungsgrad weiter sinken", klagt der Schmerztherapeut.
Unter den Bedingungen der neuen Leistungsverzeichnisse wird es darum
für Kassenpatienten keine qualifizierte Schmerztherapie mehr geben,
sondern allenfalls eine Sparversion. "Dies katapultiert die
Schmerzmedizin zurück zu ihren Anfängen in den achtziger Jahren",
erklärt Müller-Schwefe. Darum fordern die Schmerzgesellschaften die
Ergänzung der Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten sowie die
Anpassung der Vergütung, damit Schmerztherapeuten eine Versorgung mit
hoher Qualität erbringen können.
Stiefkind Palliativmedizin.
Nicht minder problematisch ist es um die Versorgung schwerkranker
Patienten am Lebensende bestellt. Dies ist die Domaine der
Palliativmedizin. Sie will nicht mehr heilen, sondern Schmerz und
andere Symptome lindern und den Menschen - möglichst zu Hause - ein
Leben in Würde bis zuletzt ermöglichen. Doch die Realität sieht
anders aus: 70 Prozent der Bürger sterben in Kliniken oder
Pflegeheimen, oft allein und unter Schmerzen. Dabei belegen Studien,
dass 75 Prozent der Menschen zu Hause sterben können, wenn
entsprechende palliativ- und schmerzmedizinische Versorgungssysteme
vorhanden sind.
Unnötiger Tumorschmerz.
Schätzungen zufolge leiden in Deutschland alleine 200000
Krebspatienten an Schmerzen, die nicht ausreichend gelindert werden,
obwohl dieses möglich wäre. Doch an dieser Situation wird sich kaum
etwas ändern: Nach dem neuen EBM darf die honorierte
palliativmedizinische Versorgung von Patienten mit schweren
Erkrankungen ausschließlich von Hausärzten erbracht werden. Diese
müssen allerdings weder eine palliativmedizinische Qualifikation
nachweisen noch wird eine entsprechende Dokumentation eingefordert.
"Dies alleine zeigt, dass die Palliativmedizin hier als Alibi ohne
inhaltliche Anforderungen abgehakt wurde, es also eine reine
Alibi-Entscheidung war", kritisiert der Schmerz- und
Palliativmediziner Dr. Thomas Nolte, Vizepräsident der Deutschen
Gesellschaft für Schmerztherapie.
Die etwa 1000 Ärzte, die sich der Defizite in der medizinischen
Versorgung und ihres eigenen Unwissens aufgrund der mangelhaften
Medizinerausbildung in der Palliativmedizin bewusst sind und darum
eine palliativmedizinische Basisqualifikation erlangt haben, oder
jene etwa 300 Mediziner, die für die Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin qualifiziert sind, können zwar weiterhin
palliativmedizinische Leistungen auf hohem Niveau erbringen, es wird
nur nicht mehr bezahlt - es sei denn, es sie sind Hausärzte.
"Dadurch wird keine strukturelle Verbesserung der
palliativmedizinischen Versorgung erreicht", stellt Nolte fest.
Kein Kontrapunkt zum Ruf nach aktiver Sterbehilfe.
Durch diese Fehlsteuerung, fürchtet der Palliativmediziner, werde
der Zuspruch zur aktiven Sterbehilfe in der Bevölkerung, der zu Recht
in politischen Kreisen Sorge bereitet, kaum zu durchbrechen sein.
"Nur eine qualifizierte und interdisziplinäre palliativmedizinische
Versorgung kann anschaulich und nachvollziehbar machen, dass eine
aktive Sterbehilfe keine Option für das Lebensende darstellt." Darum
fordern die Spezialisten, dass palliativmedizinische Leistungen nur
von entsprechend qualifizierten Ärzten aller Fachrichtungen erbracht
werden dürfen, unabhängig von ihrer klinischen Fachrichtung, und dass
der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung endlich an die
ständig steigenden Erfordernisse angepasst wird. Denn auch hier
bedeutet der neue EBM einen Rückschritt.
Die Defizite sind bei den Verantwortlichen bekannt.
Die Schmerzgesellschaften und Patientenorganisationen kennen die
Defizite und weisen seit Jahren darauf hin. "In den letzten Jahren
haben wir viele Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt,
mit Ministerinnen und Ministern, Vertretern von Kassen und
Ärzteverbänden. Stets wurden von diesen Defizite eingeräumt und
Besserung versprochen", berichtet Dr. Marianne Koch, die Präsidentin
der Deutschen Schmerzliga e.V. Die Bundesregierung räume, so Koch,
beispielsweise in Ihrer Antwort vom 22. 12. 2003 auf eine Anfrage von
Bundestagsabgeordneten Defizite in der Versorgung von
Schmerzpatienten ein: "Die Versorgung von Patienten mit chronischen
Schmerzen ist in Deutschland nicht überall optimal." Es stünden zu
wenige spezialisierte Ärzte für die Behandlung chronisch
Schmerzkranker zur Verfügung.
Bereits am 11.10.2003 hatte der KBV-Vorsitzende Dr. Mafred
Richter-Reichhelm gesagt: "Schmerzkranke Patienten müssen ausreichend
versorgt werden und zwar flächendeckend in ganz Deutschland." Und
immer wieder versicherten Kassenvertreter, dass sie die Versorgung
von Schmerzpatienten verbessern wollen.
Aber nichts geschieht.
"Doch die aktuelle Entwicklung belegt, dass es sich bei den
Verlautbarungen eher um Lippenbekenntnisse gehandelt hat. Das ist
enttäuschend, erklärt die Internistin. "Wenn Ärzte sich aus der
Versorgung von Schmerzpatienten zurückziehen (müssen), haben die
Patienten noch größere Probleme als bislang, eine qualifizierte
Behandlung zu bekommen, obwohl sie darauf ein Anrecht haben."
Dass die Not hier schon heute groß ist, belegen nicht zuletzt die
über 20.000 Anfragen, die jährlich bei der Deutschen Schmerzliga
eingehen. Die Suche nach qualifizierten Ärzten führt seit Jahren
ungebrochen das Ranking der Fragen an. "Die Behandlungsdauer von
Schmerzpatienten bei Spezialisten wurde auf zwei Jahre begrenzt -
ohne dass klar ist, wie danach eine Versorgung dieser schwerkranken
Menschen sichergestellt werden soll", kritisiert Koch. Schließlich
haben diese im Schnitt eine zehnjährige "Patientenkarriere" mit
häufig wechselnden Arztkonsultationen hinter sich, ohne dass ihnen
geholfen wurde. Dies belegt eindrücklich, dass das Medizinsystem
bislang - vor allem aufgrund der Nicht-Ausbildung der Mediziner in
Sachen Schmerzmedizin - keine angemessene Versorgung der Patienten
sicherstellen und beispielsweise die Chronifizierung von
Schmerzzuständen in nennenswertem Umfang verhindern kann.
Schmerzpatienten werden diskriminiert.
"Niemand käme auf die Idee, die Behandlung eines Diabetikers bei
einem Diabetologen oder die Behandlung eines Herzkranken beim
Kardiologen auf zwei Jahre zu begrenzen. Wenn dies bei
Schmerzpatienten eingeführt werden soll, kann dieses nur als
Diskriminierung interpretiert werden", stellt Koch fest. Dass
Schmerztherapeuten verpflichtet werden, Patienten nach sechs Monaten
einem Psychiater vorzustellen, wenn sich keine Veränderung
abzeichnet, ist eine weitere Diskriminierung, rückt die Betroffenen
in die Ecke von Simulanten, schürt längst abgelegte Vorurteile und
missachtet damit sämtliche Erkenntnisse der Schmerzforschung.
Die Deutsche Schmerzliga fordert die politisch Verantwortlichen daher
dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und ihren Ankündigungen
Taten folgen zu lassen. "Wenn keine flächendeckende, bedarfsgerechte,
qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung zur Verfügung
steht, kommen die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen
ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung nicht nach",
stellt Koch fest.
Pressekontakt:
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
ProScience Communications GmbH · Dipl. Biol. Barbara Ritzert
Andechser Weg 17 · 82343 Pöcking · Fon: 08157/9397-0 ·
Fax: 08157/9397-97 · info@proscience-com.de
Quelle:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=649089&firmaid=56965
Gobsch - 17. Feb, 22:27